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Raymarine

Produkte


Seit November 2008 ist Yachtelektronik USW offizieler Einbau- und Installationspartner für RAYMARINE Produkte.

Die Autorisierung wurde durch den Deutschland Importeur und Vertreter für Raymarine
Produkte, Firma EISSING KG, durchgeführt und berechtigt u.a zur Inanspruchnahme der Raymarine Garantiebedingungen im In- und Ausland.

Nach Abschluß eines fachgerechten Einbau von Raymarine Geräten, wird dem Kunden und Eigentümer der Ware, eine Garantieurkunde ausgehändigt, die zur Abwicklung etwaiger Garantieansprüche im In- und Ausland unbedingt erforderlich ist.

Garantiebedingungen für in Deutschland erworbene Raymarine Produkte, siehe rechts >


Raymarine / Eissing KG Garantiebedingungen für in Deutschland erworbene Produkte:

Spezifikationen
Standard-Garantie Raymarine
Weltweite Garantie
Um sicherzustellen, dass alle Raymarine-Geräte effizient und zuverlässig
arbeiten, sollte der Anwender (Kunde) sorgfältig das Handbuch durchlesen
und die Anweisungen bezüglich eines sicheren und sachgemäßen Betriebs
für das jeweilige Raymarine-Gerät befolgen. Wir empfehlen, dass alle
Raymarine-Geräte von einem zertifizierten Raymarine-Servicehändler
installiert und/oder in Betrieb genommen werden. Installationen und/oder
Inbetriebnahmen, die durch andere Personen (d.h. nicht von Raymarinezertifizierten
Firmen/Händlern) durchgeführt werden, können zum Verlust
der Garantie führen.
Wichtiger Hinweis: Alle Raymarine-Geräte sind lediglich Hilfsmittel für
die Navigation. Es liegt in der Verantwortung des Schiffseigners bzw. des
Skippers, jederzeit die notwendige navigatorische Sorgfalt walten zu
lassen. Diese kann nicht durch ein Raymarine-Gerät ersetzt werden. Gute
Seemannschaft ist unerlässlich.
Standard-Garantie
Gemäß den Klauseln, Bedingungen und Beschränkungen innerhalb dieser Garantie wird garantiert, dass
alle neuen Raymarine-Produkte fehlerfrei hinsichtlich Material und Verarbeitung sind, und zwar für folgende
Zeiträume:
UKW-Anlagen: 36 Monate ab Kaufdatum
Alle anderen Geräte: 24 Monate ab Kaufdatum.
“Kaufdatum” bedeutet: der Tag, an dem das Gerät vom Einzelhandelskunden gekauft wird oder an dem
das Gerät von einem Raymarine-zertifizierten Servicehändler auf einem neuen Schiff installiert und/oder in
Betrieb genommen wird oder an dem das Schiff vom Einzelhandelskunden gekauft wird. Für Geräte, die
durch einen Raymarine-zertifizierten Servicehändler auf einem Schiff installiert werden, das sich bereits im
Kundenbesitz befindet, beginnt die Garantiefrist an dem Tag, an dem das Gerät installiert oder in Betrieb
genommen wird.
Die Bezeichnungen “Raymarine-zertifizierter Erstausrüster (OEM)“, „Nationaler Raymarine-Großhändler“,
„Raymarine-zertifizierter Installationsbetrieb“ und „Raymarine-zertifizierter Servicehändler“ werden
ausschließlich von Raymarine vergeben. Details zu diesen Firmen finden Sie auf www.raymarine.com.
Raymarine wird alle Produkte (nach eigener Wahl) reparieren oder ersetzen, die (i) nachweislich fehlerhaft
in Bezug auf Material oder Verarbeitung sind und die (ii) innerhalb der Garantiefrist an Raymarine (oder
einen Vertreter) in Übereinstimmung mit diesen Garantie-Richtlinien zurückgesandt werden.
Ersetzte Produkte können entweder neu oder instandgesetzt sein. Diese Ersatzlieferung bzw. Reparatur
ist die einzige Möglichkeit innerhalb dieser Garantie-Richtlinien seitens Raymarine. Ersatzlieferungen bzw.
Reparaturen erhalten die Garantie innerhalb dieser Garantie-Richtlinien, und zwar für die Rest-Garantiezeit
des ursprünglich erworbenen (neuen) Gerätes.
Standard-Garantie anfordern
Um den Standard-Garantieservice zu erhalten, muss das Gerät an Raymarine oder an einen Raymarinezertifizierten
Servicehändler eingeschickt werden, und zwar (i) innerhalb der Garantiezeit und (ii) innerhalb
von 30 Tagen nach Geräteausfall. Das Gerät muss sicher verpackt sein. Die Frachtkosten müssen vom
Kunden getragen werden. Außerdem muss beigefügt werden:
• Der originale Kaufbeleg mit Kaufdatum und Lieferfirma oder eine abgestempelte Garantiekarte,
ausgefüllt von der Lieferfirma.
• Die Serien-Nr. des Gerätes.
Wir empfehlen, dass der Kunde eine Frachtversicherung für das eingesandte Gerät abschließt. Für Geräte,
die auf dem Transportweg verloren gehen oder beschädigt werden, übernimmt Raymarine keine Haftung.
Bord-Garantie
Wenn der Kunde die Installation und/oder Inbetriebnahme durch einen Raymarine-zertifizierten
Servicehändler nachweisen kann (oder wenn der Kunde den Bord-Garantieservice separat bezahlt hat),
gewährt Raymarine eine beschränkte Bord-Garantie für das betreffende Schiff, und zwar durch den
Raymarine-zertifizierten Servicehändler, der sich am nächsten zum Liegeplatz des Schiffes befindet. Es gelten
in diesem Zusammenhang die unten aufgeführten Beschränkungen und Ausnahmeregelungen.
Für bestimmte Raymarine-Geräte gilt die Bord-Garantie nicht, wenn (i) zum Zeitpunkt des Geräteausfalls
das Gerät nicht bei Raymarine vorregistriert war und wenn (ii) der Bord-Garantieservice nicht von einem
Raymarine-zertifizierten Servicehändler zum Zeitpunkt der Installation gekauft worden ist. Die Bord-Garantie
kann nur in bestimmten Ländern gekauft werden. Details zu diesen Produkten und zu den betreffenden
Ländern finden Sie unter www.raymarine.com. Oder nehmen Sie Kontakt mit der Raymarine-Vertretung
des jeweiligen Landes auf.
Mit Ausnahme der Autopiloten erhalten Produkte aus Amerika oder der Karibik mit einem vom Hersteller
empfohlenen Preis von unter US$ 2.500 keine Bord-Garantie. Autopiloten (außer Sport-, Pinnen- und
Radpiloten) aus Amerika und der Karibik erhalten die volle Bord-Garantie, wobei der vom Hersteller
empfohlene Preis dabei unerheblich ist. Sofern sie nicht als Teil eines Systems mit einem vom Hersteller
empfohlenen Preis von über US$ 2.500 gekauft wurden, gilt für Sport-, Pinnen- und Radpiloten nur die
Standard-Garantie, aber nicht die Bord-Garantie.
Für Geräte, die außerhalb des Landes, in dem sie installiert wurden, gekauft wurden, ist keine Bord-Garantie
möglich (dies gilt nicht für die EU, wo die Bord-Garantie für alle Geräte gilt, die in einem beliebigen Land
der EU gekauft und installiert wurden).
Bord-Garantie anfordern
Um die volle Bord-Garantie zu erhalten, muss der Kunde den nächstgelegenen Raymarine-zertifizierten
Servicehändler kontaktieren und einen Bord-Service anfordern: (i) innerhalb der Garantiefrist und (ii)
innerhalb von 30 Tagen nach dem Geräteausfall. Gleichzeitig muss er folgende Angaben machen bzw.
Dokumente vorlegen:
• Den originalen Kaufbeleg mit Kaufdatum und Lieferfirma oder eine Garantiekarte, die vom Raymarinezertifizierten
Servicehändler bzw. von der Installationsfirma abgestempelt ist.
• Den Installationsnachweis des Raymarine-zertifizierten Servicehändlers bzw. der Raymarine-zertifizierten
Installationsfirma.
• Die Serien-Nr. des Gerätes.
Die Bord-Garantie findet nur Anwendung, wenn aus der Serien-Nr. hervorgeht, dass das Gerät von einer
Raymarine-zertifizierten Installationsfirma installiert und/oder in Betrieb genommen wurden oder dass der
Garantie-Service gekauft wurde und noch gültig ist.
Garantie-Beschränkungen & Ausnahmeregelungen
Zusätzlich zu allen anderen Beschränkungen und Ausnahmeregelungen im Rahmen dieser Garantie-
Richtlinien übernimmt Raymarine keine Haftung für folgende Punkte bzw. werden diese nicht durch die
Garantie abgedeckt:
• Geräteausfall oder Gerätedefekte aufgrund von Unfällen, unsachgemäßem Gebrauch oder
unsachgemäßer Bedienung/Handhabung, Transportschäden, Änderungen am Gerät durch den Anwender,
inkorrektem und/oder nicht-autorisiertem Service oder unsachgemäßer Installation (egal, ob durch einen
Raymarine-zertifizierten Servicehändler oder nicht) oder aufgrund von Missachtung der im Handbuch
genannten Bedien- und Installationsrichtlinien;
• Geräte, an denen die Serien-Nr. geändert, verstümmelt oder entfernt wurde;
• Alle Kosten, die in Verbindung stehen mit routinemäßigen Systemchecks, Software-Änderungen,
Einstellungen/Kalibrierungen, Testfahrten oder Inbetriebnahmen, wenn nicht in Zusammenhang mit dem
Ersatz von Teilen im Gebiet, in dem das Gerät gerade eingestellt wird;
• Reparatur oder Ersatz von Verbrauchsartikeln einschließlich Sicherungen, Batterien, Zahnriemen,
Radarmixer-Dioden, Impeller-Halterungen, Impeller-Lagern und Impeller-Stiften. Eine vollständige Liste
der Verbrauchsmaterialien für das jeweilige Produkte findet sich im Handbuch oder auf der Website
www.raymarine.com;
• Alle Kosten, die im Zusammenhang stehen mit dem Tausch von Gebern (außer dem Geber selbst);
• Alle Kosten, die mit Überstunden oder sonstigen Zuschlägen in Zusammenhang stehen (d.h. über die
normalen Arbeitsstunden hinaus);
• Diskrepanzen in Material, Farbe oder Größe, die bestehen können zwischen dem tatsächlichen Gerät
und Abbildungen oder Produktbeschreibungen, z.B. in Werbeanzeigen, sonstiger Literatur oder im
Internet;
• Ersatz von fehlenden Teilen aus Paketen die über Auktionshäuser im Internet bezogen wurden;
• Gebühren, die in Zusammenhang stehen mit dem Schleppen und Treideln des betreffenden Schiffes zu
dem Raymarine-zertifizierten Servicehändler;
• Kosten für Taxi, Barkassen- oder Dockgebühren, Miete von Flugzeugen oder anderen Fahrzeugen, Essen,
Zollgebühren, Verschiffungskosten, Telekommunikationsgebühren;
• Weitere Reise- oder Transportkosten (außer für den Bord-Service, für den Kosten von bis zu 2
Autostunden sowie Mautgebühren abgedeckt werden);
• Geräte, die durch den Kunden von einem Händler aus den USA über das Internet bezogen wurden,
sofern diese Geräte nicht in den USA ausgeliefert und installiert worden sind;
• Bord-Garantieservice für Geräte, die außerhalb des Landes, in dem sie installiert wurden, gekauft
wurden (gilt nicht für die EU, wo die Bord-Garantie für alle Geräte gilt, die in einem beliebigen Land der
EU gekauft und installiert wurden).
Raymarine übernimmt keine Haftung für Schäden an anderen Geräten, Systemen oder Systemkomponenten,
die durch unsachgemäßen oder nicht autorisierten Anschluss oder durch unsachgemäße Bedienung des
Gerätes verursacht wurden.
Werden Raymarine-Geräte mit Hochdruckstrahl gereinigt, kann es zu Wassereintritt und nachfolgend zu
Geräteausfall kommen. Hierfür übernimmt Raymarine keine Haftung - die Garantie erlischt hierdurch.
Weitere Regelungen
SOFERN MIT DEN GESETZLICHEN BESTIMMUNGEN ÜBEREINSTIMMEND, SIND DIE
VORLIEGENDEN GARANTIE-BESTIMMUNGEN DIE ALLEINIGEN GARANTIE-BESTIMMUNGEN
VON RAYMARINE. DIE KLAUSELN DIESER GARANTIE-RICHTLINIEN ERSETZEN ALLE ANDEREN
GARANTIE-BEDINGUNGEN, EGAL OB AUSDRÜCKLICH FESTGELEGT ODER IMPLIZIERT,
SCHRIFTLICH ODER MÜNDLICH, EINSCHLIESSLICH MÄNGELGEWÄHRLEISTUNG ODER
TAUGLICHKEIT FÜR BESTIMMTE GEBRAUCHSZWECKE.
RAYMARINE, RAYMARINES NIEDERLASSUNGEN ODER RAYMARINES SERVICEHÄNDLER
KÖNNEN NICHT FÜR FOLGESCHÄDEN, INDIREKTE SCHÄDEN ODER SPEZIALSCHÄDEN
(SCHÄDEN, DIE DURCH STRAFBARE HANDLUNGEN ENTSTANDEN SIND, ODER
MEHRFACHSCHÄDEN) HAFTBAR GEMACHT WERDEN. AUCH KANN WEDER RAYMARINE
NOCH RAYMARINES NIEDERLASSUNGEN ODER RAYMARINE SERVICEHÄNDLER FÜR
FINANZIELLE VERLUSTE, MATERIELLE VERLUSTE, GESCHÄFTSSCHÄDIGUNGEN, IMMATERIELLE
SCHÄDEN U.A. HAFTBAR GEMACHT WERDEN. DIE HAFTUNG FÜR RAYMARINE, RAYMARINES
NIEDERLASSUNGEN UND RAYMARINES SERVICEHÄNDLER INNERHALB DIESER GARANTIE,
EGAL OB BEI VERTRAGSBRUCH, DELIKTEN, VERNACHLÄSSIGUNG DER GESETZLICHEN
PFLICHTEN O.Ä. BETRÄGT MAXIMAL 1.000.000 US$. IM FALLE VON PERSONENSCHÄDEN ODER
BEI TODESFÄLLEN GILT EINE UNBESCHRÄNKTE HAFTUNG.
DIE RECHTSPRECHUNG IN MANCHEN LÄNDERN LASSEN AUSNAHMEREGELUNGEN ODER
BESCHRÄNKUNGEN VON BEILÄUFIG ENTSTANDENEN SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN
NICHT ZU. SOMIT FINDEN DIE VORLIEGENDEN REGELUNGEN IN DIESEN LÄNDERN KEINE
ANWENDUNG. DIE VORLIEGENDEN GARANTIE-BEDINUNGEN GEBEN DEM KUNDEN BESTIMMTE
GESETZLICHE RECHTE AN DIE HAND, UND ES KANN VORKOMMEN, DASS DER KUNDE NOCH
WEITERE (GESETZLICHE) RECHTE HAT. DIESE KÖNNEN JE NACH RECHTSPRECHUNG DES
JEWEILIGEN LANDES VARIIEREN.
DIE VORLIEGENDEN GARANTIE-BEDINGUNGEN DÜRFEN DIE GESETZLICHEN RECHTE DES
JEWEILIGEN LANDES NICHT BESCHRÄNKEN. DIE VORLIEGENDEN GARANTIE-BEDINGUNGEN
ENTSPRECHEN DER EU-RICHTLINIE 1999/44/EC.
Kontaktadressen von Raymarines Technischer Abteilung und eine vollständige Liste der Namen und
Adressen der weltweit zertifizierten Servicehändler findet sich unter www.raymarine.com sowie im
Handbuch.
Die vorliegenden Garantie-Bedingungen ersetzen alle vorherigen Fassungen und gelten
für alle Raymarine-Geräte, deren Garantiefrist am 01.01.2008 oder später beginnt.
Raymarine Hersteller-Garantie


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